Abstimmen ist lohnende Pflicht
Vergütungstraktanden beherrschen die GV-Saison. Pensionskassen müssen, andere Anleger dürfen mitentscheiden.

Mitbestimmen sollte mehr sein als nur lästige Pflicht: Ein UBS-Aktionär stimmt während der Generalversammlung ab.
Bild: Martin Rüetschi/Keystone
An vielen Tagen im April und Mai halten gleich mehrere kotierte Unternehmen parallel die gesetzlich vorgeschriebene ordentliche Generalversammlung ab. Für marktbreit diversifizierte Aktionäre ist es unmöglich, an jeder Veranstaltung teilzunehmen.