Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Anlagefonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Beteiligungsgesellschaft
Kotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben. Investmentgesellschaften können auch in Hedge Funds investieren und sind somit kotierte Funds of Hedge Funds.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsenwert
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
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Cashflow
Ordentlich erwirtschafteter Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens. Ausserordentliche Aufwendungen und Erträge sollten aus der Berechnung des Cashflows ausgeklammert werden, ebenso extreme Veränderungen bei der Bildung oder der Auflösung stiller Reserven .
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Free Float
Entspricht dem Anteil des Börsenwerts, der an der Börse gehandelt wird. Als nicht flottant gelten Titel, die nicht kotiert sind, und solche, die von den Aktionären aus besonderen Motiven langfristig gehalten werden. Beteiligungen über 5% werden in der Regel nicht dem Streubesitz zugerechnet. Gewichtungskriterium in der Aktienindexberechnung .
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Prämie
1. Optionspreis , der vom Käufer einer Option an den Schreiber bezahlt wird. 2. Gibt an, um wie viel Prozent der Kurs des Basiswerts steigen muss, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Die Prämie zeigt, um wie viel Prozent ein Basiswert bei Kauf und Ausübung einer Option teurer wäre als mit dem direkten Erwerb der Aktie. 3. Wandelprämie .
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Prämien
Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Versicherungsprämien, die sich aus den Nettoprämien abzüglich der Veränderungen der Prämienüberträge berechnen.
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Trust
Treuhandähnliche Institution, bei der eine Person (Settlor) das Eigentum an Vermögenswerten einer anderen Person (Trustee) überträgt, letztlich im Interesse einer oder mehrerer Drittpersonen (Beneficiaries). Existiert in der Schweiz erst seit 2007.
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Unternehmenswert
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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