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Die nicht von der Käuferin BFW Holding gehaltenen BFW-Anteile sind kraftlos.
(AWP) Die Dekotierung der BFW Liegenschaften (BLIN 43.80 -0.45%) von der Schweizer Börse biegt auf die Zielgerade ein. Das Obergericht des Kantons Thurgau habe die nicht vom Käufer BFW Holding gehaltenen Anteile für kraftlos erklärt, erklärte das Unternehmen am Freitag. Das Urteil vom 3. September sei nun rechtskräftig.
Parallel dazu habe die SIX Exchange Regulation die zeitlich befristete Ausnahme von den Kotierungspflichten bis und mit 2. Oktober verlängert. Eine Mitteilung betreffend der endgültigen Bewilligung der Dekotierung sowie mit Angabe des letzten Handelstages erfolge «zu gegebener Zeit».
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