ALV überschreitetSchuldengrenze
Anfang April haben die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) die Grenze von 6,7 Mrd.
Anfang April haben die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) die Grenze von 6,7 Mrd. Fr. überschritten. Damit liegen sie über 2,5% der versicherten Lohnsumme. Ab diesem Wert ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, in Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorzulegen und vorher die Beiträge an die Versicherung um maximal 0,5 Prozentpunkte sowie ein zusätzliches Lohnprozent für gut Verdienende zu erhöhen. So soll verhindert werden, dass die Schulden bis zur Revision weiterwachsen. Diese ist schon erarbeitet und vom Parlament genehmigt worden. Weil linke und gewerkschaftliche Kreise das Referendum ergriffen, stimmt das Volk am 26. September darüber ab. Die Revision sieht nur 0,2 zusätzliche Lohnprozente sowie ein Solidaritätsprozent für gut Verdienende vor, die Einsparungen gegen 640 Mio. Fr. bringen. Etwa gleich viel würde auf der Leistungsseite gespart. Wird die Revision abgelehnt, wird der Bundesrat die Beiträge an die ALV auf den 1. Januar 2011 anheben müssen und eine neue Vorlage erarbeiten. Wird sie angenommen, tritt sie Anfang 2011 in Kraft – mit den tieferen Satzerhöhungen.