Amtshilfe zulässig trotz Datendiebstahl
Die Schweiz kann Amtshilfe leisten bei Personen, die in gestohlenen Daten der UBS France auftauchen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Das Kopieren der Daten der UBS France und deren Übergabe an die Behörden könne nicht durch die Schweizer Justiz verfolgt werden.
Bild: Gaetan Bally/Keystone
(AWP) Die Schweiz darf bei Personen Amtshilfe leisten, die in den bei der UBS France gestohlenen Daten aufgeführt sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat das anderslautende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.