Anwälte verurteilenDatendiebstahl
In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen der Deutsche Anwaltverein (DAV) sowie der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den Kauf gestohlener Daten über vermeintliche Steuersünder durch die deutsche Regierung.
In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen der Deutsche Anwaltverein (DAV) sowie der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den Kauf gestohlener Daten über vermeintliche Steuersünder durch die deutsche Regierung. Der Staat dürfe auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels, Steuerhinterziehung zu verhindern, nicht nach dem Grundsatz «der Zweck heiligt die Mittel» vorgehen. Die Regierung habe sich in jedem Fall an das Rechtsstaatsprinzip zu halten. Die zwei Verbände halten fest, dass das heimliche und widerrechtliche Kopieren entsprechender Daten wie auch der Kauf von Diebesgut sowohl nach deutschem und schweizerischem Recht Straftatbestände darstellen. Wenn der Staat gestohlene Daten kaufe, schaffe er einen Anreiz zur neuerlichen Begehung derartiger Straftaten. Das Fazit der zwei Anwaltsverbände ist klar: «Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat fährt taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb.»