Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Besta
Seit 1925 quartalsweise per Stichprobe in 66 Schweizer Betrieben durchgeführte Beschäftigungsstatistik (vgl. Beschäftigte und Erwerbstätigenstatistik).
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Ebit
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Ebitda
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Eigenkapitalquote
Prozentualer Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Solange die Risiken nicht zu gross werden, bevorzugen Aktionäre in der Regel eine tiefe Eigenkapitalquote, da damit die Eigenkapitalrendite steigt (vgl. Hebelwirkung ).
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Liquidität
1. Fähigkeit eines Unternehmens zur fristgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen. Als Liquiditätskennzahlen gebräuchlich sind die Cash Ratio, die in Prozenten ausdrückt, wie viel des kurzfristigen Fremdkapitals durch liquide Mittel gedeckt ist, die Quick Ratio, die zeigt, wie viel des kurzfristigen Fremdkapitals durch liquide Mittel und Forderungen gedeckt ist, und die Current Ratio. Letztere setzt alle Aktiven des Umlaufvermögens ins Verhältnis zum kurzfristigen Fremdkapital. 2. Hohe Marktgängigkeit eines Wertpapiers, die auf der Vielzahl der im Umlauf befindlichen Titel und einer engen Geld-Brief-Spanne gründet.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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