Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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EU
Supranationale Organisation (früher Europäische Gemeinschaft), in der 27 europäische Staaten zusammengeschlossen sind. Pfeiler ist die wirtschaftliche Integration. Die wichtigsten Errungenschaften sind der Binnenmarkt und der Euro .
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Emissionshaus
Effektenhändler , der gewerbsmässig Effekten , die von Drittpersonen ausgegeben worden sind, fest oder in Kommission übernimmt und öffentlich auf dem Primärmarkt anbietet.
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Emissionspreis
Bei Ausgabe neuer Wertpapiere der erste, vom Emittenten festgelegte ausserbörsliche Kaufpreis. Der Emissionspreis wird auch als Emissionskurs bezeichnet.
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Emittent
Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich durch die Ausgabe von Wertpapieren am Kapitalmarkt (oder am Geldmarkt ) Eigenkapital (Aktien ) oder Fremdkapital (Obligationen ) beschafft. Im Gegensatz dazu beschaffen Emittenten von Derivaten (strukturierten Produkten und Warrants ) kein Kapital, sondern sichern sich ab, um eine marktneutrale Position einzunehmen, und erheben eine im Produkt verpackte Gebühr.
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SIX
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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