Aufhebung der Eintragungsbeschränkung abgelehnt
Die Publigroupe-Aktionäre haben den Antrag des britischen Hedge Fund Laxey Partners für die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung deutlich abgelehnt.
Die Publigroupe-Aktionäre haben den Antrag des britischen Hedge Fund Laxey Partners für die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung deutlich abgelehnt. An der Generalversammlung vom Mittwoch stimmten 84% der vertretenen Aktionäre gegen den Vorschlag und folgten damit dem Verwaltungsrat der Publigroupe. Dieser setzte sich für die Beibehaltung der Vinkulierungsbestimmungen ein. - Das auf Werbedienstleistungen spezialisierte Unternehmen hält ein diversifiziertes Aktionariat zur Wahrung der Unabhängigkeit für zwingend. Die Publigroupe-Statuten beschränken das Stimmrecht einzelner Aktionäre grundsätzlich auf 5%. Schon länger investierten Teilhabern kann der Verwaltungsrat ein Mitspracherecht bis maxmal 10% einräumen. Laxey, die Ende Februar eine Beteiligung an Publigroupe von knapp unter 5% bekanntgegeben hatte, erhielt die Unterstützung des Aktionärsberaters ISS. Die Chancen der Briten standen trotzdem von vornherein schlecht. Die grössten Aktionäre, die Stiftung Gerstenhauer-Grolimund und die Erbengemeinschaft Borter, sind mit ihrem Anteil von je über 10% historisch bedingt voll eingetragen und kaum an einer Abschaffung der Vinkulierungsbestimmungen interessiert. - Laxey dürfte sich trotz der Niederlage nicht so schnell geschlagen geben. Der Hedge Fund gilt als aktiver Investor und macht derzeit auch mit seiner Beteiligung am Baukonzern Implenia, wo die Aufhebung der Eintragungsbeschränkung ebenfalls scheiterte, von sich reden. An der Generalversammlung wurde weiter Galenica-CEO Etienne Jornod in den Verwaltungsrat gewählt. - Die Publigroupe-Aktien notieren zum Kurs-Gewinn-Verhältnis 11 deutlich unterhalb der langfristigen Bewertung. Das mit Akquisitionen forcierte Wachstum ist jedoch mit Risiken verbunden.EB