Dass die Schweiz in diesen Tagen mit der Forderung nach dem automatischen Informationsaustausch (AIA) konfrontiert wird, kann an sich nicht überraschen: Mit der Abgeltungssteuer wurde der Weg zum AIA klar aufgezeigt. Die Schweizer Banken übernehmen die Verantwortung für die Besteuerung im Wohnsitzstaat der Kunden und öffnen damit den Weg zur Forderung nach AIA.
Aus diesem Grund haben einzelne Stimmen schon früh an die Banken appelliert, dass, sollten sie schon über die internationalen Standards hinaus Richtung Abgeltungssteuerabkommen gehen, diese klar umrissen sein sollten. Die Vergangenheit müsse mit einer Einmalzahlung abgegolten werden. Für die Zukunft war schon damals angezeigt, denn automatischen Informationsaustausch als Alternative ernsthaft zu prüfen,
Zug ist abgefahren
Denn einerseits sind die Abgeltungssteuersysteme extrem komplex und kostspielig, und für die Banken bringen diese Systeme grosse finanzielle Risiken, falls in diesem Bereich Fehler gemacht werden. Andererseits hätte die Schweiz mit diesem Konzept die Chancen für die Vergangenheitsbereinigung mittels Einmalzahlung markant erhöhen und zudem wohl von dritter Seite die notwendigen Konzessionen im Bereich des Marktzugangs erhalten können.
Doch dieser Zug ist nun wohl abgefahren. Wenn die Banken nun die «Weissgeldstrategie» tatsächlich ernst nehmen, ist der AIA gemäss EU-Standard, wo einzig der Name des Kunden, die Kontoverbindung und der Betrag der Kapitaleinkünfte (Zinsen, inkl. Marchzinsen) pro Jahr gemeldet werden muss, objektiv gar kein Problem, weil dies der Kunde ja in seinem Wohnsitzstaat ohnehin deklariert. Von gläsernem Bürger kann deshalb keine Rede sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass in der EU der Übergang zum AIA für alle Mitgliedstaaten unmittelbar bevorsteht, ist gross, weil die Voraussetzungen dieses Übergangs im EU-Recht bereits vorgezeichnet sind: In der EU-Sparzinsenrichtlinie ist festgehalten, dass für EU-Mitgliedstaaten das Quellensteuerverfahren nur eine Übergangsregelung darstellt. Sobald die europäischen Drittstaaten (Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra) den umfassenden Informationsaustausch im Einzelfall auf Anfrage gewähren, müssen sämtliche EU-Mitgliedstaaten zum AIA übergehen. Dieser Tatbestand wurde bereits mit der Änderung der Amtshilfepolitik durch die Schweiz und anderer Länder im März 2009 erfüllt.
In Artikel 10, Abschnitt 2 der EU-Richtlinie wird zwar formal ein vorheriger Abschluss eines Abkommens mit der Schweiz und den genannten europäischen Drittstaaten verlangt. Aber es besteht kein Zweifel, dass diese Staaten bei der Revision ihrer Zinsbesteuerungsabkommen diese Konzession machen werden. Angesichts dieser Rechtslage konnten sich die Luxemburger gar nicht mehr gegen den AIA wehren, und es ist davon auszugehen, dass dies den Österreichern letztlich auch klar ist.
Hält Schweiz Druck stand?
Die Bankiervereinigung verlangt nun zwar einen Link mit einer Vergangenheitsbereinigung als Voraussetzung für die Bereitschaft der Schweiz, das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU an den neuen Richtlinien-Entwurf anzupassen.
Doch es muss sich zeigen, ob die offizielle Schweiz durchhalten wird, wenn die Europäische Union respektive deren Mitgliedstaaten damit nicht einverstanden sind. Die EU hat gar keine Kompetenz, so etwas zu vereinbaren. Diese Kompetenz liegt vielmehr einzig bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch
Automatischer Informationsaustausch ist kein Problem
Das Angebot des Informationsaustausches wurde verpasst. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Thomas Wyss.