Bald mehr steuerschonend sparen
Verpasste Jahreseinzahlungen in die dritte Säule dürfen künftig steuerlich begünstigt nachgeholt werden. Für 3a-Gelder ist eine langfristig renditeträchtige Anlage auszuwählen.
Bald dürfen in der steuerprivilegierten 3a-Altersvorsorge verpasste Jahreseinzahlungen nachgeholt werden. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, das Vorsorgegesetz anzupassen. Aktuell können Angestellte bis gut 6800 Fr. jährlich in eine der Formen der 3a-Vorsorge einzahlen und den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.