Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Doppelbesteuerungsabkommen
Quellensteuer für ausländische Kunden von Schweizer Banken, nach deren Bezahlung die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Mit der Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer, die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.) anfällt, abgegolten. Die Anonymität des Bankkunden bleibt gewahrt (vgl. Bankgeheimnis ). Die Höhe der Steuer hängt vom jeweiligen Land ab, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen wurde. Unversteuerte Altgelder sollen mit einer einmaligen Steuer abgegolten (regularisiert) werden.
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Finanzplatz
Knotenpunkt des Geld- und Kapitalverkehrs. Akteure auf dem Finanzplatz sind Banken, Versicherungen, Pensionskassen und andere institutionelle Investoren. Eine spezielle Rolle spielen die Offshore-Finanzplätze.
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Investmentbank
Wickelt das Emissionsgeschäft, das Handelsgeschäft mit Effekten , Devisen , Edelmetallen und derivativen Instrumenten , das Repogeschäft sowie die Unternehmensfinanzierung einschliesslich Fusionen und Übernahmen ab.
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Verrechnungssteuer
Eidgenössische Steuer von 35% auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen. Sie wird an der Quelle (beispielsweise vom Unternehmen, das eine Dividende oder einen Coupon auszahlt) erhoben. Werden die Erträge deklariert, wird die Steuer zurückerstattet.
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Wertpapier
Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. Zu den Wertpapieren zählen Aktien , Obligationen , Partizipations- und Genussscheine , Anteile von Anlagefonds , Warrants und strukturierte Produkte .
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