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Im Oktober 2010 hatte die Weko eine Untersuchung gegen BMW eröffnet.
(AWP/SDA) Der deutsche Autohersteller BMW muss in der Schweiz wegen Wettbewerbsabsprachen eine Rekordbusse von 157 Mio. Fr. bezahlen. Das Bundesgericht hat am Freitag eine Sanktion bestätigt, die die Weko gegen die Nobelmarke aussprach.
Die BMW AG mit Sitz in München vereinbarte mit ihren Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), keine Fahrzeuge in Länder ausserhalb des EWR und damit in die Schweiz zu liefern. Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Freitag publizierten Entscheid ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und weist die Beschwerde der BMW AG ab.
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