Buchpreisbindung ist widerrechtlich
Die Rekurskommission (Reko) für Wettbewerbsfragen stützt den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) in Sachen Buchpreisbindung.
Die Rekurskommission (Reko) für Wettbewerbsfragen stützt den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) in Sachen Buchpreisbindung. Im März 2005 hatte die Weko die Preisbindung der zweiten Hand im Büchermarkt erneut als widerrechtlich beurteilt. Sie kam zum Schluss, dass die «erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden» könne. Schon 1999 (!) war die Weko zu einem entsprechenden Ergebnis gekommen, musste sich aber nach einem Bundesgerichtsentscheid nochmals der Sache annehmen. In der Zwischenzeit blieb die Buchpreisbindung bestehen, und die Branche strich über Jahre hinweg von den Kunden eine erhebliche Kartellrente ein. Die unendliche Geschichte um die überhöhten Bücherpreise ist damit jedoch noch nicht erledigt: Erstens kann auch der jüngste Entscheid noch einmal ans Bundesgericht weiter gezogen werden. Wie weit die Buchhändler im Falle einer Niederlage eine Sanktion in Form einer Geldbusse zu gewärtigen hätten, ist derzeit offen. Zweitens kann die Branche vom Bundesrat eine Ausnahmeregelung beantragen. Drittens ist im Parlament eine parlamentarische Initiative hängig, die eine gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung verlangt.