Bundesrat sanktioniert Schwankungen
Die Landesregierung und die Sozialpartner – über ihre Mitwirkung in der beratenden BVG-Kommission – befürworten explizit, dass die Träger der beruflichen Vorsorge nicht nur risikoarme Anleihen halten, sondern auch in die volatileren Anlageklassen Aktien und Immobilien investieren.
Die Landesregierung und die Sozialpartner – über ihre Mitwirkung in der beratenden BVG-Kommission – befürworten explizit, dass die Träger der beruflichen Vorsorge nicht nur risikoarme Anleihen halten, sondern auch in die volatileren Anlageklassen Aktien und Immobilien investieren. Der BVG-Mindestzins wird für 2011 auf 2% stabil gehalten, wie der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Er stützt sich dabei auf eine Formel, die als Basis die gleitende Rendite siebenjähriger Bundesanleihen nimmt, aber auch den Ertrag von Anlagen in Aktien und Immobilien mitberücksichtigt.