BVG-Mindestzins für PK-Guthaben soll bei 1% bleiben
Die BVG-Kommission schlägt vor, die obligatorischen Pensionskassenguthaben auch nächstes Jahr mit 1% zu verzinsen.

Der Mindestzins ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden.
Bild: Maurizio Gambarini/Keystone
(AWP) Die obligatorischen Pensionskassen-Guthaben sollen auch im nächsten Jahr mit 1% verzinst werden. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) schlägt dem Bundesrat vor, den BVG-Mindestzins auf diesem Niveau zu belassen, wie es in einer Mitteilung der Kommission vom Dienstag heisst.