Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Kantonalbanken
Grösstenteils öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet in den meisten Fällen der Kanton (Staatsgarantie), der das Dotationskapital in der Regel gegen eine Gewinnablieferung zur Verfügung stellt. Gemäss dem Bankengesetz sind alle Kantonalbanken der Aufsicht der Finma unterstellt. Mindestens ein Drittel des Grundkapitals muss der Kanton stellen.
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Kapitalmarkt
Markt für mittel- und langfristige Anlagen. Auf dem Primärmarkt finanzieren Unternehmen ihre Investitionen durch die Ausgabe von Wertpapieren (Aktien , Obligationen ), auf dem Sekundärmarkt werden die Titel gehandelt. So findet laufend eine Bewertung der Gesellschaften statt. Im Unterschied dazu dient der Geldmarkt dem Handel kurzfristiger Finanzierungsinstrumente.
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Partizipationsschein
Wertpapier , das einen Anteil am Partizipationskapital eines Unternehmens verkörpert. Die auf den Namen oder den Inhaber lautenden PS werden wie Aktien gegen Einlage ausgegeben. PS umfassen gewisse gesetzlich garantierte Mindestrechte (v. a. Vermögensrechte), jedoch kein Stimmrecht. Das wichtigste Beispiel in der Schweiz: Lindt & Sprüngli.
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Risiko
In der Finanzmarkttheorie wird das Risiko einer Anlage an den Ertragsschwankungen gemessen. Risiko und Ertrag stehen theoretisch in einem direkten Zusammenhang: Je höher das eingegangene Risiko ist, desto grösser sollte längerfristig der Ertrag der entsprechenden Anlage ausfallen (vgl. Risikomanagement ).
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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