Asset Management
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Bonus
1. Erfolgsabhängige Ausschüttung an die Mitarbeiter, vor allem an die oberen Hierarchiestufen (VR , Geschäftsleitung ). Die Ausgestaltung ist ein wichtiges Element der Corporate Governance . 2. Ausserordentliche Ertragsausschüttung eines Unternehmens über die ordentliche Dividende hinaus, z. B. als Jubiläumsbonus. Auch Zusatzdividende genannt.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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Finma
Integrierte Finanzmarktaufsicht in der Schweiz. Die Aufsichtsbehörde vereint seit 2009 die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) , das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei . Zur Durchsetzung ihres Auftrags bedient sich die Finma unterschiedlicher Massnahmen, darunter sind Verfügungen (z. B. Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit), Empfehlungen (Behebung kleinerer Gesetzesabweichungen) und Rundschreiben (Konkretisierung des Gesetzes).
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Geschäftsbericht
Enthält ausser der Bilanz und der Erfolgsrechnung Informationen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc.
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Geschäftsleitung
Oberste operative Führungsebene, meist bestehend aus einem Vorsitzenden (Geschäftsführer, Generaldirektor, CEO ), einem Finanzchef (CFO ) und den Spartenleitern. Oft ist auch der Personalchef (Head of Human Resources) Teil der obersten Leitungsebene. Wird vom VR überwacht.
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Insolvenz
Liegt vor, wenn ein Schuldner Zinszahlungen und Tilgung nicht fristgerecht und vollständig leistet. Gemäss der Praxis der Ratingagenturen gilt eine Zahlungsverzögerung von mehr als dreissig Tagen als Default. Der Default bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Gläubiger das ganze Kapital verliert, weil im Zuge des Konkursverfahrens meist eine Konkursdividende ausgeschüttet wird. Bei Kreditderivaten gilt der Default als Kreditereignis . Anleihenumstrukturierungen (Exchangeables) gelten gemäss Ratingagenturen ebenfalls als Zahlungsausfall.
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Investmentbank
Wickelt das Emissionsgeschäft, das Handelsgeschäft mit Effekten , Devisen , Edelmetallen und derivativen Instrumenten , das Repogeschäft sowie die Unternehmensfinanzierung einschliesslich Fusionen und Übernahmen ab.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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