Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktienrückkauf
Unternehmen dürfen eigene Aktien erwerben, wenn ein dem Anschaffungswert entsprechender Betrag als frei verfügbare Reserven vorhanden ist und der gesamte Nennwert der erworbenen Aktien 10% des Aktienkapitals nicht übersteigt. Gilt als Massnahme gegen Übernahmen, die mit einer guten Corporate Governance vereinbar ist.
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Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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Compliance
Bankinternes Kontrollorgan, das im Auftrag des Verwaltungsrats die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen überwacht.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Eigenkapitalrendite
Gewinn, ausgedrückt in Prozenten des Eigenkapitals . Der RoE ist eine häufig verwendete, aber wenig aussagekräftige Kennziffer, da er stark von buchhalterischen Einflüssen wie der Methode für die Abschreibung von Goodwill abhängt.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Grossbanken
In der Schweiz UBS und Credit Suisse. Sie sind mit einem Anteil von 50% an der Bilanzsumme und 75% an der Börsenkapitalisierung aller Schweizer Bankaktien die bedeutendste Bankengruppe. Auch international gehören sie zu den grössten Banken.
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Investmentbank
Wickelt das Emissionsgeschäft, das Handelsgeschäft mit Effekten , Devisen , Edelmetallen und derivativen Instrumenten , das Repogeschäft sowie die Unternehmensfinanzierung einschliesslich Fusionen und Übernahmen ab.
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Kundengelder
Setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform, den übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden (Kontokorrentkonten, Festgelder ) und den Kassenobligationen .
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Leverage
Mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz lässt sich mit derivativen Instrumenten eine grössere Rendite erzielen, als es mit einer Investition in den eigentlichen Basiswert möglich ist. Dieser Effekt wird als Hebelwirkung bezeichnet. Der Leverage von Derivaten berechnet sich aus dem Hebelfaktor multipliziert mit dem Delta . Leverage kann auch mit Einsatz von Fremdkapital erreicht werden (vgl. Hebelwirkung ).
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M&A
Beratung, Vermittlung und Finanzierung des Kaufs und Verkaufs von Unternehmen (Fusionen und Übernahmen). Das Geschäft wird von Investmentbanken sowie von Beratungsgesellschaften betrieben.
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Private Banking
Umfasst die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung für eine internationale Privatkundschaft. Das Private Banking wird ergänzt durch das Geschäft mit institutionellen Anlagekunden.
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Research
Systematische Wertpapierbeurteilung als Grundlage für die Anlagepolitik. Sie gliedert sich in die Fundamentalanalyse und die technische Analyse .
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Risiko
In der Finanzmarkttheorie wird das Risiko einer Anlage an den Ertragsschwankungen gemessen. Risiko und Ertrag stehen theoretisch in einem direkten Zusammenhang: Je höher das eingegangene Risiko ist, desto grösser sollte längerfristig der Ertrag der entsprechenden Anlage ausfallen (vgl. Risikomanagement ).
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Rückstellungen
Zulasten der Erfolgsrechnung in der Bilanz gebildete Passivposten zur Deckung künftiger Verpflichtungen oder voraussichtlicher Verluste.
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Wechselkurs
Gibt an, in welchem Verhältnis die Währung eines Landes gegen die Währung eines anderen Landes gewechselt werden kann (vgl. effektiver Wechselkurs).
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Wertpapier
Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. Zu den Wertpapieren zählen Aktien , Obligationen , Partizipations- und Genussscheine , Anteile von Anlagefonds , Warrants und strukturierte Produkte .
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