Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Diversifikation
Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlagekategorien. Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken verringert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das systematische Risiko trägt.
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Fusion
Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Gemäss Schweizer Aktienrecht geschieht dies entweder durch Absorption (Annexion) oder durch Kombination (Verschmelzung durch Neubildung eines Unternehmens).
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Hypothekargeschäft
Umfasst alle Finanzierungsgeschäfte der Banken, die dem Kauf von Liegenschaften dienen und durch ein Grundpfand gedeckt sind (Festhypothek , variable Hypothek ).
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IPO
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Investmentbank
Wickelt das Emissionsgeschäft, das Handelsgeschäft mit Effekten , Devisen , Edelmetallen und derivativen Instrumenten , das Repogeschäft sowie die Unternehmensfinanzierung einschliesslich Fusionen und Übernahmen ab.
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Kotierung
Zulassung von Effekten an der SIX . Wird durch die Zulassungsstelle geprüft. Im Kotierungsreglement sind die Voraussetzungen, die Publizitätspflichten und das Verfahren für die Kotierung geregelt.
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Risiko
In der Finanzmarkttheorie wird das Risiko einer Anlage an den Ertragsschwankungen gemessen. Risiko und Ertrag stehen theoretisch in einem direkten Zusammenhang: Je höher das eingegangene Risiko ist, desto grösser sollte längerfristig der Ertrag der entsprechenden Anlage ausfallen (vgl. Risikomanagement ).
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Rohstoffe
Werden in der Regel standardisiert und auf Termin (vgl. Futures ) gehandelt. Die Palette reicht von Edelmetallen über Basismetalle , Getreide und Ölsaaten , Soft Commodities und Fleisch sowie Milch bis zu Energie.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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