Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Geldwäscherei
Vermögenswerte einer kriminellen Organisation werden systematisch in den Finanzkreislauf eingespeist, um sie dem Zugriff der Strafverfolgungsorgane zu entziehen. Das Geldwäschereigesetz und die Sorgfaltspflichtvereinbarung dienen der Bekämpfung der Geldwäscherei.
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Leerverkauf
Verkauf von Wertpapieren , die der Verkäufer nicht besitzt, sondern sich leiht und mit denen er sich später zu erwarteten niedrigeren Kursen eindeckt (Short-Position ).
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Spread
Betragsmässige (also positiv definierte) Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Finanzwerts (Marge ). Je tiefer sie ist, desto kostengünstiger ist der Handel.
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Stakeholder
Wirtschaftliche, staatliche oder andere gesellschaftliche Gruppen (z. B. Aktionäre , Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Steuerbehörden sowie Kreditgeber), die ein Interesse an den Leistungen und am finanziellen Ergebnis eines Unternehmens geltend machen.
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Tau
Misst die Veränderung des Optionswerts bei einer Veränderung der Volatilität. Gehört zu den Greek Letters. Der Wert einer Option steigt mit zunehmender Volatilität des Basiswerts, während eine sinkende Volatilität dazu führt, dass eine Option günstiger wird.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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