Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Anlagevermögen
Die dem dauernden Gebrauch dienenden Vermögenswerte eines Unternehmens wie Grundstücke, Maschinen, Mobiliar, Werkzeuge, aber auch gewisse immaterielle Werte (Patente, Verfahren, Lizenzen) und dauernde Beteiligungen.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Beteiligungsgesellschaft
Kotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben. Investmentgesellschaften können auch in Hedge Funds investieren und sind somit kotierte Funds of Hedge Funds.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Bruttogewinn
Entspricht in Industrieunternehmen dem Nettoumsatzerlös abzüglich der Herstellkosten für verkaufte Waren (Umsatzkostenverfahren). Für Banken errechnet sich der Bruttogewinn aus dem Erfolg des Zinsgeschäfts , dem Kommissions- und Dienstleistungserfolg, dem Handelserfolg und dem übrigen ordentlichen Erfolg nach Abzug des Geschäftsaufwands.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Corporate Governance
Regeln und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Zunehmende Kritik an der Qualität der Unternehmensführung hat dazu geführt, dass Unternehmensverbände und Börsen Vorschriften zu Transparenz, Führung und Kontrolle ausgearbeitet haben. Die an der SIX kotierten Unternehmen müssen seit 2002 die Corporate-Governance-Richtlinie umsetzen. Per Anfang 2007 ist die revidierte Richtlinie in Kraft getreten.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Geschäftsbericht
Enthält ausser der Bilanz und der Erfolgsrechnung Informationen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Geschäftsleitung
Oberste operative Führungsebene, meist bestehend aus einem Vorsitzenden (Geschäftsführer, Generaldirektor, CEO ), einem Finanzchef (CFO ) und den Spartenleitern. Oft ist auch der Personalchef (Head of Human Resources) Teil der obersten Leitungsebene. Wird vom VR überwacht.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
KGV
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
OR
Fünfter Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Im OR werden die allgemeinen Grundlagen des Schuldrechts, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Normen zum Gesellschaftsrecht, diejenigen zu Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännischer Buchführung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierrechts geregelt. Für AG sind Art. 620 bis 763 entscheidend, für Aktien und Obligationen Art. 965 bis 1186. Das OR ist 1912 gleichzeitig mit dem ZGB in Kraft getreten.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Tau
Misst die Veränderung des Optionswerts bei einer Veränderung der Volatilität. Gehört zu den Greek Letters. Der Wert einer Option steigt mit zunehmender Volatilität des Basiswerts, während eine sinkende Volatilität dazu führt, dass eine Option günstiger wird.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff