Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Aktionärswert
Die Maximierung des Shareholder Value ist das Bestreben der für eine AG verantwortlichen Geschäftsführung und des Verwaltungsrats, um den Unternehmenswert für die Aktionäre kontinuierlich zu steigern.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Börsenwert
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Geldwäscherei
Vermögenswerte einer kriminellen Organisation werden systematisch in den Finanzkreislauf eingespeist, um sie dem Zugriff der Strafverfolgungsorgane zu entziehen. Das Geldwäschereigesetz und die Sorgfaltspflichtvereinbarung dienen der Bekämpfung der Geldwäscherei.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
SIX
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Streubesitz
Entspricht dem Anteil des Börsenwerts, der an der Börse gehandelt wird. Als nicht flottant gelten Titel, die nicht kotiert sind, und solche, die von den Aktionären aus besonderen Motiven langfristig gehalten werden. Beteiligungen über 5% werden in der Regel nicht dem Streubesitz zugerechnet. Gewichtungskriterium in der Aktienindexberechnung .
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff