Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Buchwert
1. Wert, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). Falls der Buchwert kleiner ist als der effektiv mit einem Verkauf erzielbare Wert, entspricht die Differenz einer stillen Reserve . 2. Wert, der sich aus der Teilung des ausgewiesenen Eigenkapitals durch die Anzahl ausstehender Aktien ergibt.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsenkapitalisierung
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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EU
Supranationale Organisation (früher Europäische Gemeinschaft), in der 27 europäische Staaten zusammengeschlossen sind. Pfeiler ist die wirtschaftliche Integration. Die wichtigsten Errungenschaften sind der Binnenmarkt und der Euro .
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Ebit
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Ebitda
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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KGV
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Notenbank
Volkswirtschaftliche Institution, die für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld zuständig ist. Gleichzeitig soll sie Geldwertstabilität und je nach Statut Vollbeschäftigung sowie angemessenes Wirtschaftswachstum herstellen. In der Schweiz ist dies die SNB.
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Pari
Börsenkurs oder Emissionspreis , der dem Nennwert eines Wertpapiers entspricht. Ist ein Kurs über pari (d. h. über 100%), weist er ein Aufgeld auf.
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SMI
Wird nach dem Streubesitz der zwanzig bedeutendsten kotierten Schweizer Unternehmen berechnet. Der SMI ist nicht dividendenkorrigiert, ist also ein Preisindex .
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SMIM
Umfasst dreissig mittelgross kapitalisierte Werte, von denen wiederum die zehn bedeutendsten Teil des SLI sind. Wird als Preisindex und Performanceindex berechnet.
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SNB
1907 gegründete Notenbank der Schweiz. Ihr Auftrag gemäss Nationalbankgesetz NBG ist, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienliche Geldpolitik zu betreiben und insbesondere die Preisstabilität zu bewahren. Ausserdem hat sie zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die SNB versorgt den Geldmarkt und damit das Finanzsystem über Repogeschäfte mit Liquidität, gewährleistet die Bargeldversorgung, verwaltet die Währungsreserven , vertritt die Schweiz zusammen mit dem Bund im IWF sowie in der Weltbank und fungiert als Hausbank der Eidgenossenschaft. Die SNB ist als spezialgesetzliche AG organisiert und an der SIX kotiert. Die Kantone halten die Mehrheit der Aktien , die Rechte der wenigen Privataktionäre werden auch vom NBG stark beschnitten, das z. B. die Höhe der Dividende limitiert. Organe der SNB sind der elfköpfige Bankrat als eine Art VR , das für die Geldpolitik verantwortliche ausführende dreiköpfige Direktorium als Geschäftsleitung , die GV und die Revisionsstelle .
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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