Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Aktiensplit
Aufteilung der bestehenden Aktien in solche mit kleinerem Nennwert. Das Aktienkapital selbst bleibt unverändert, nur die Zahl der Aktien wird vergrössert. Durch einen Split soll die Handelbarkeit der Titel erleichtert werden. Das Gegenteil, also die Zusammenfassung mehrerer Aktien in eine solche mit grösserem Nennwert, wird Reverse Split genannt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Budget
Geplante künftige Einnahmen und Ausgaben während eines bestimmten Zeitraums (Finanzbudget). Bei einem Erfolgsbudget werden die geplanten künftigen Kosten und Erlöse bzw. der geplante Aufwand und Ertrag einander gegenübergestellt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
CFO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Call
1. Option , die den Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im Voraus festgelegten Ausübungspreis bis zu (amerikanisch ) oder an (europäisch ) einem bestimmten Termin zu erwerben (Long Call ). Auf der Gegenseite steht der Verkäufer der Option (Short Call ). 2. Berechtigt den Emittenten zur Kündigung von Obligationen .
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Geschäftsleitung
Oberste operative Führungsebene, meist bestehend aus einem Vorsitzenden (Geschäftsführer, Generaldirektor, CEO ), einem Finanzchef (CFO ) und den Spartenleitern. Oft ist auch der Personalchef (Head of Human Resources) Teil der obersten Leitungsebene. Wird vom VR überwacht.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Namenaktie
Aktie , die auf den Namen lautet und deren Eigentümer im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist (vgl. Inhaberaktie ).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Notenbank
Volkswirtschaftliche Institution, die für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld zuständig ist. Gleichzeitig soll sie Geldwertstabilität und je nach Statut Vollbeschäftigung sowie angemessenes Wirtschaftswachstum herstellen. In der Schweiz ist dies die SNB.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Partizipationsschein
Wertpapier , das einen Anteil am Partizipationskapital eines Unternehmens verkörpert. Die auf den Namen oder den Inhaber lautenden PS werden wie Aktien gegen Einlage ausgegeben. PS umfassen gewisse gesetzlich garantierte Mindestrechte (v. a. Vermögensrechte), jedoch kein Stimmrecht. Das wichtigste Beispiel in der Schweiz: Lindt & Sprüngli.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Performance
1. Verlauf des Kurses eines Wertpapiers. 2. Meist in Prozenten ausgedrückte Wertentwicklung eines Portefeuilles inklusive Ausschüttungen (reinvestiert). 3. Anlagepolitische Leistung der Leitung eines Anlagefonds, einer Beteiligungsgesellschaft, eines Hedge Fund oder einer Pensionskasse mit Blick auf das Anlageziel.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
SNB
1907 gegründete Notenbank der Schweiz. Ihr Auftrag gemäss Nationalbankgesetz NBG ist, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienliche Geldpolitik zu betreiben und insbesondere die Preisstabilität zu bewahren. Ausserdem hat sie zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die SNB versorgt den Geldmarkt und damit das Finanzsystem über Repogeschäfte mit Liquidität, gewährleistet die Bargeldversorgung, verwaltet die Währungsreserven , vertritt die Schweiz zusammen mit dem Bund im IWF sowie in der Weltbank und fungiert als Hausbank der Eidgenossenschaft. Die SNB ist als spezialgesetzliche AG organisiert und an der SIX kotiert. Die Kantone halten die Mehrheit der Aktien , die Rechte der wenigen Privataktionäre werden auch vom NBG stark beschnitten, das z. B. die Höhe der Dividende limitiert. Organe der SNB sind der elfköpfige Bankrat als eine Art VR , das für die Geldpolitik verantwortliche ausführende dreiköpfige Direktorium als Geschäftsleitung , die GV und die Revisionsstelle .
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Leser-Kommentare
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu schreiben.