In einer Woche beschäftigt sich der Nationalrat mit einem standportpolitisch hochrelevanten Geschäft: mit der Unternehmenssteuerreform III. Weil das Parlament in Sachen Standortpolitik allzu häufig die nötige Sensibilität vermissen lässt, ist zunächst Skepsis am Platz. Immerhin ist eine gewisse Hoffnung berechtigt: Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat die vom Ständerat schon behandelte Vorlage in wichtigen Punkten korrigiert – zu Gunsten des Standorts.
Die Unternehmenssteuerreform III wurde der Schweiz von der EU und der OECD gleichsam aufgenötigt. Es geht um die steuerlichen Sonderstatus für ausländische Holding- und ähnliche Gesellschaften, die ihre im Ausland erwirtschafteten Gewinne in der Schweiz privilegiert versteuern können. Diese Praxis ist international geächtet worden, und die Schweiz hat sich verpflichtet, sie abzuschaffen.
Grosse Steuerzahler
Es trifft nun aber nicht zu, dass diese Gesellschaften in der Schweiz kaum Steuern zahlen, im Gegenteil. Unternehmen mit derartigen Sonderstatus tragen rund die Hälfte zu den Einnahmen aus Unternehmenssteuern des Bundes bei und in den Kantonen gut 20%. Würden diese Sonderstatus ersatzlos gestrichen, stiege die Steuerbelastung für die betreffenden Unternehmen erheblich – der Anreiz zur Abwanderung würde übermächtig. Steuereinnahmen in mehrfacher Milliardenhöhe sowie tausende gut dotierte Arbeitsplätze würden verschwinden – ein irreversibler Prozess.
Kernpunkt der Vorlage zur Kompensation der höheren Belastung ist die so genannte Patentbox. Sie erlaubt eine reduzierte Besteuerung vom Ertrag aus Patenten oder ähnlichen Rechten. Dieses Element ist unbestritten. Patentboxen haben einen Schönheitsfehler: Es können nur Unternehmen profitieren, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind.
Damit alle Unternehmen von Kompensationen profitieren können, sieht die Vorlage vor, dass die Kantone ihre Gewinnsteuern senken können – auch dieser Punkt ist unbestritten. Im Gegensatz zum Ständerat unterstützt die Kommission des Nationalrats auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Sie würde die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Fremd- und Eigenkapital, die falsche Anreize setzt, zum Teil ausmerzen. Das ist eine ökonomische Notwendigkeit. Der Ständerat hatte sich aus Angst vor Einnahmenausfall dagegen ausgesprochen.
Ebenfalls entgegen dem Ständerat hält die Kommission an der Aufhebung der Emissionsabgabe fest. Sie soll jedoch in eine eigene Vorlage ausgegliedert werden – die Kommission will das Fuder nicht überladen. Die Streichung der Abgabe wurde schon oft versprochen, aber noch nicht umgesetzt. Zusammen mit weiteren Korrekturen ergibt sich nach der Kommissionsberatung eine Vorlage, die die Abschaffung der Sonderstatus kompensiert und die Standortqualität verbessert. Dennoch ist ihr Schicksal unsicher.
Wegen Einnahmenausfalls für den Bund von gut 1,4 Mrd. Fr. steigt die politische Linke auf die Barrikaden. Allfällige Mindereinnahmen auf Ebene der Kantone lassen sich nicht quantifizieren. Die SP wittert einmal mehr schändliche «Steuergeschenke» und droht mit dem Referendum. Sie verlangt eine volle Kompensation des Einnahmenausfalls durch die Wirtschaft. Damit huldigt sie, wie gewohnt, statischem Denken und klammert dynamische Effekte vollkommen aus.
Wichtige Anreize
Die Verbesserung der steuerlichen Standortqualität hat Anreizfunktionen und macht den Standort Schweiz für ausländische Unternehmen attraktiver. Es spricht vieles dafür, dass die Vorlage in ihrer aktuellen Gestalt Unternehmen und damit Steuersubtrat und Arbeitsplätze anziehen würde. Die Reform dürfte sich damit im Wesentlichen selbst finanzieren.
Wenn die Linke mit dem Referendum Ernst macht, geht sie selbst ein unkalkulierbares Risiko ein, nur weil sie ihre ideologischen Ziele nicht erreicht hat. Sollte sie mit dem Referendum Erfolg haben, würden die Zusatzbelastungen wegen dem Wegfall der Sonderstatus nicht kompensiert. Resultat wäre das Abwandern von Unternehmen. Für die Verschlechterung der Standortqualität und für die verlorenen Arbeitsplätze hätte die Linke die Verantwortung zu übernehmen – es darf bezweifelt werden, dass sie sich dessen bewusst ist.
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Der Standort steht zur Debatte
Die Unternehmenssteuerreform III ist eines der wichtigsten Geschäfte der Legislatur. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Peter Morf.