die Regulierung
«Nicht nur neue, sondern auch bestehende Regulierungen müssen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden», schreibt die EBK in ihrem jüngsten Bericht.
«Nicht nur neue, sondern auch bestehende Regulierungen müssen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden», schreibt die EBK in ihrem jüngsten Bericht. Die Beaufsichtigten und weitere Interessierte werden aufgefordert, bis Ende August Stellung dazu zu beziehen. Konkret schlägt die EBK auf Stufe Verordnung und Rundschreiben die Abschaffung von sieben älteren (d.h. vor 2004 erlassenen) Verordnungen und Rundschreiben vor. Weitere Vorschläge zur Deregulierung – auch auf Gesetzesstufe – ist die EBK gerne bereit entgegenzunehmen und zu prüfen. Nicht in die Überpüfung einbezogen wurde die aufsichtsrechtlich anerkannte Selbstregulierung. Hier erwartet sie Initiativen von Seiten der Selbstregulatoren. Aus ihrer Sicht könnte zum Beispiel auf die SBVg-Richtlinie «betreffend die Behandlung von Falschgeld und falschen Edelmetalll-Münzen und -Barren» aus dem Jahr 1990 verzichtet werden.