Die Freude dürfte am Hauptsitz der Sika in Baar am Freitagabend gross gewesen sein: Das Kantonsgericht Zug hat den Einsatz der Vinkulierung gegenüber der Mehrheitsaktionärin, der Schenker-Winkler Holding, geschützt. Diese will, gegen den Willen von VR und Management, ihr Aktienpaket an Saint-Gobain (SGO) veräussern.
Die Familie hat schon angekündigt, das erstinstanzliche Urteil an das Obergericht weiterzuziehen. Ihre Chancen sind schwer abzuschätzen, das Urteil zugunsten von Sika dürfte jedoch wegweisenden Charakter haben.
Sollte die Familie wirklich bis zum bitteren Ende, sprich bis vors Bundesgericht, gehen, stellt sich die Frage, ob SGO mit dabeibleibt. Der Vertrag zwischen SWH und SGO ist bis Mitte 2017 gültig und müsste dann verlängert werden.
Für Sika bedeutet das Urteil zunächst, dass das Unternehmen den operativen Courant normal der vergangenen fast zwei Jahre weiterführen und die erfolgreiche Strategie weiter umsetzen kann. Und die Minderheitsaktionäre dürften ihre Freude haben – sie wissen sich besser geschützt und profitieren voraussichtlich von weiteren Kurssteigerungen von Sika.
Und dennoch: Sollte Sika selbst vor Bundesgericht recht erhalten, hat das Unternehmen nach wie vor ein Problem. Die Familie hat schon angekündigt, weiter für den Verkauf zu kämpfen, und gar angedeutet, dem Unternehmen Schaden zufügen zu können.
Im Interesse des Unternehmens, zu dem sich die Familie gut ein Jahrhundert lang bekannt hatte, ist zu hoffen, dass nun der Dialog statt der Kampf in den Vordergrund tritt.
VR-Präsident Paul Hälg und Jan Jenisch haben der Familie am Freitagabend vor den Medien denn auch ein Dialogangebot gemacht. Die Burkard-Familie sollte das Angebot im Interesse aller involvierten Parteien annehmen.
Paul Hälg hat schon früher angedeutet, dass Sika bereit sei, der Familie das Aktienpaket zu einem guten Preis abzukaufen – das Unternehmen könnte das finanzieren.
Der nächste Schritt wäre dann die Einführung einer Einheitsaktie. Das wäre der Weg der modernen Governance – und die Familie könnte nach all den unschönen Auseinandersetzungen das Gesicht wahren und sich vom Unternehmen verabschieden.
Für Sika ist der weitere Weg in der Unabhängigkeit der Idealfall.
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Ein starkes Zeichen für die Minderheitsaktionäre
Das Kantonsgericht Zug schützt das Vorgehen von Sika im Abwehrkampf gegen den Verkauf an die französische Saint-Gobain. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Peter Morf.