Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Ebit
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Ebitda
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Refinanzierung
Als Refinanzierung bezeichnet man die Geldbeschaffung von Kreditinstituten. Hat eine Bank Gelder an Kreditnehmer ausgezahlt, kann sie sich u. a. über die Emission festverzinslicher Wertpapiere refinanzieren und erhält somit den Spielraum, weitere Kredite zu gewähren.
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Unternehmenswert
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Größtes Vertrauen in ein geeintes Komitee, das klare Vorstellungen hat, wie man das Unternehmen wiederbeleben kann.