Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Inflation
Preisanstieg bzw. Geldentwertung. Die Veränderung wird als Inflationsrate angegeben. Veranlasst Notenbanken oft zu einer restriktiven Geldpolitik (hohe Leitzinsen), was Aktien und Obligationen belastet. Gegenteil: Disinflation , Deflation .
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KGV
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Korrelation
Statistisches Mass, das den linearen Zusammenhang zwischen zwei Zahlenreihen (beispielsweise der Performance einer Aktie und des Marktes) misst. Definitionsgemäss bewegt sich die Korrelation zwischen +1 und –1. Ein Wert von +1 (–1) bedeutet, dass sich Index und Aktie gleichgerichtet (entgegengesetzt) bewegen. Hedge Funds versuchen, zu Aktien und Obligationen wenig korrelierte Renditen zu erzielen. Kann auch als Basiswert für Korrelationsprodukte verwendet werden.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Rating
Einstufung der Bonität eines Schuldners durch spezialisierte Ratingagenturen anhand einheitlicher Kriterien und Verfahren. Am Rating kann ein Investor ablesen, wie hoch das Ausfallrisiko ist.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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