«Erdgenoss» nicht gleich «Eidgenoss»
Aufmerksame Leser haben’s gemerkt: In der Mittwochausgabe hat sich im Beitrag von Robert Horat («Pfandbrief ist nicht gleich Pfandbrief») ein sinnentstellender Fehler eingeschlichen, mit dem der Autor nichts zu tun hat: Vor 76 Jahren wurde nicht der «Eidgenoss», sondern der «Erdgenoss» geboren.
Aufmerksame Leser haben’s gemerkt: In der Mittwochausgabe hat sich im Beitrag von Robert Horat («Pfandbrief ist nicht gleich Pfandbrief») ein sinnentstellender Fehler eingeschlichen, mit dem der Autor nichts zu tun hat: Vor 76 Jahren wurde nicht der «Eidgenoss», sondern der «Erdgenoss» geboren. «Eidgenoss» ist quasi der Kosenamen für die Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und diese existiert in ihrer modernen Form des Bundesstaates bereits seit 1848. Und dass die Eidgenossenschaft mindestens seit 1867 am Kapitalmarkt aktiv ist, ist verbürgt – ironischerweise mit der eben vor einer Woche in der FuW (Seite 57) abgebildeten Obligation. Am 1. Februar 1931 – also «erst» vor 76 Jahren – hingegen trat das Pfandbriefgesetz in Kraft. Kurz darauf nahmen die beiden Institute Pfandbriefbank und Pfandbriefzentrale ihre Geschäftstätigkeit auf (vgl. FuW Nr. 51 vom 1. Juli 2006). Damit war der Schweizer Pfandbrief geboren. Der Begriff «Erdgenosse» tauchte 1999 in einer Bonitätsstudie der UBS Warburg auf – angesichts der Tatsache, dass die Sicherungskette bis zum Grundstück reicht, eine eingängige Bezeichnung. Das Toprating von Moody’s bestätigt immerhin, dass Pfandbrief und Bundesobligation qualitätsmässig ebenbürtig sind.PK