für Versicherungsvermittler
Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das seit dem 1.
Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das seit dem 1. Januar in Kraft ist, untersteht die Versicherungsvermittlung neu dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Zur besseren Information der Konsumenten wird ein öffentliches Register für ungebundene Versicherungsvermittler erstellt. Die rund 3000 ungebundenen Makler und Broker müssen sich bis 30. Juni 2006 beim BPV zur Registrierung anmelden. Weitere rund 10000 Aussendienstmitarbeiter von Versicherungsunternehmen können sich zudem freiwillig registrieren lassen. Wegen des grossen Erfassungsaufwandes ist erst in einigen Monaten mit einem grösseren Datenbestand auf www.vermittleraufsicht.ch zu rechnen.