Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Bilanz
Periodische Gegenüberstellung sämtlicher Aktiven und Passiven an einem Stichtag. Die Aktivseite gibt Aufschluss über die Verwendung der Mittel, während die Passivseite über die Beschaffung der Mittel (Finanzierung) orientiert. Teil des Geschäftsberichts.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Eigenkapitalrendite
Gewinn, ausgedrückt in Prozenten des Eigenkapitals . Der RoE ist eine häufig verwendete, aber wenig aussagekräftige Kennziffer, da er stark von buchhalterischen Einflüssen wie der Methode für die Abschreibung von Goodwill abhängt.
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Hypothekargeschäft
Umfasst alle Finanzierungsgeschäfte der Banken, die dem Kauf von Liegenschaften dienen und durch ein Grundpfand gedeckt sind (Festhypothek , variable Hypothek ).
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Kantonalbanken
Grösstenteils öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet in den meisten Fällen der Kanton (Staatsgarantie), der das Dotationskapital in der Regel gegen eine Gewinnablieferung zur Verfügung stellt. Gemäss dem Bankengesetz sind alle Kantonalbanken der Aufsicht der Finma unterstellt. Mindestens ein Drittel des Grundkapitals muss der Kanton stellen.
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Refinanzierung
Als Refinanzierung bezeichnet man die Geldbeschaffung von Kreditinstituten. Hat eine Bank Gelder an Kreditnehmer ausgezahlt, kann sie sich u. a. über die Emission festverzinslicher Wertpapiere refinanzieren und erhält somit den Spielraum, weitere Kredite zu gewähren.
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SNB
1907 gegründete Notenbank der Schweiz. Ihr Auftrag gemäss Nationalbankgesetz NBG ist, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienliche Geldpolitik zu betreiben und insbesondere die Preisstabilität zu bewahren. Ausserdem hat sie zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die SNB versorgt den Geldmarkt und damit das Finanzsystem über Repogeschäfte mit Liquidität, gewährleistet die Bargeldversorgung, verwaltet die Währungsreserven , vertritt die Schweiz zusammen mit dem Bund im IWF sowie in der Weltbank und fungiert als Hausbank der Eidgenossenschaft. Die SNB ist als spezialgesetzliche AG organisiert und an der SIX kotiert. Die Kantone halten die Mehrheit der Aktien , die Rechte der wenigen Privataktionäre werden auch vom NBG stark beschnitten, das z. B. die Höhe der Dividende limitiert. Organe der SNB sind der elfköpfige Bankrat als eine Art VR , das für die Geldpolitik verantwortliche ausführende dreiköpfige Direktorium als Geschäftsleitung , die GV und die Revisionsstelle .
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