Agio
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert überschreitet. Gegenteil: Abschlag.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Alpha
Bezeichnet in der Finanzmarkttheorie das Mass für die Mehrrendite (positives Alpha) oder die Minderrendite (negatives Alpha) einer Anlage gegenüber dem Referenzwert resp. der Benchmark (vgl. Beta).
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Börsenwert
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
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Corporate Governance
Regeln und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Zunehmende Kritik an der Qualität der Unternehmensführung hat dazu geführt, dass Unternehmensverbände und Börsen Vorschriften zu Transparenz, Führung und Kontrolle ausgearbeitet haben. Die an der SIX kotierten Unternehmen müssen seit 2002 die Corporate-Governance-Richtlinie umsetzen. Per Anfang 2007 ist die revidierte Richtlinie in Kraft getreten.
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Immobilienfonds
Anlagefonds , der in bebaute und unbebaute Grundstücke sowie in Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften investiert. Die Kündigung ist nur auf Ende des nächsten Geschäftsjahres möglich.
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Pari
Börsenkurs oder Emissionspreis , der dem Nennwert eines Wertpapiers entspricht. Ist ein Kurs über pari (d. h. über 100%), weist er ein Aufgeld auf.
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Performance
1. Verlauf des Kurses eines Wertpapiers. 2. Meist in Prozenten ausgedrückte Wertentwicklung eines Portefeuilles inklusive Ausschüttungen (reinvestiert). 3. Anlagepolitische Leistung der Leitung eines Anlagefonds, einer Beteiligungsgesellschaft, eines Hedge Fund oder einer Pensionskasse mit Blick auf das Anlageziel.
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Prämie
1. Optionspreis , der vom Käufer einer Option an den Schreiber bezahlt wird. 2. Gibt an, um wie viel Prozent der Kurs des Basiswerts steigen muss, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Die Prämie zeigt, um wie viel Prozent ein Basiswert bei Kauf und Ausübung einer Option teurer wäre als mit dem direkten Erwerb der Aktie. 3. Wandelprämie .
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