Konsumentenbesser schützen
Eines der wohl ältesten gültigen Gesetze der Schweiz wird total revidiert.
Eines der wohl ältesten gültigen Gesetze der Schweiz wird total revidiert. Das Versicherungsvertragsgesetz ist über 100 Jahre alt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Botschaft für eine Totalrevision des Gesetzes beauftragt. Sie soll dem Parlament im Sommer unterbreitet werden. Aufgrund der 2009 durchgeführten Vernehmlassung und einer Untersuchung möglicher Regulierungsfolgen hat der Bundesrat Eckwerte für die Revision definiert. So sollen die Versicherten ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge erhalten, neu soll eine dreijährige Kündigungsfrist gelten, und die Informationspflichten vor Vertragsabschluss werden leicht erweitert. Zudem wird die Verjährungsfrist verlängert, und es sollen Transparenzvorschriften zur Entschädigung von Versicherungsmaklern eingeführt werden.