Lieber Investor
Meine Ausführungen vom 13.Oktober zu den Radio- und Fernsehgebühren sind nicht ohne Reaktion geblieben.
Meine Ausführungen vom 13.Oktober zu den Radio- und Fernsehgebühren sind nicht ohne Reaktion geblieben. Wie Sie sich erinnern, störte es mich, dass das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger die Bezüger von Ergänzungsleistungen zu IV und AHV von den Radio- und TV-Gebühren befreit. Ein Leser aus Zollikofen meint dazu: «Sie schreiben, Bundesrat Leuenberger habe in Absprache mit Bundesrätin Dreifuss die Radio- und Fernsehverordnung zu Gunsten der Bezüger von Ergänzungsleistungen geändert. Das ist zwar richtig, korrekterweise hätte aber erwähnt werden müssen, dass Bundesrat Leuenberger von einer Kammer des Bundesgerichts aufgefordert wurde, die Verordnung zu ändern, weil sie Grundrechte der Bundesverfassung verletze. Da Sie die wichtigere Hälfte dieser Verordnungsänderung unterschlagen haben, entsteht ein falscher Eindruck.» Sollte dieser Eindruck entstanden sein, ist er nun damit korrigiert. - Ich frage mich gleichwohl, wohin das alles noch führt und welche Bevölkerungsgruppen künftig von welchen Abgaben, Gebühren, Preisen usw. befreit werden. Grundsätzlich soll doch gelten: Wer eine (Dienst-)Leistung beansprucht, bezahlt dafür. Kommt hinzu, dass die Kontrolle, wer denn nun jedes Jahr berechtigt ist, von der Bezahlung gewisser Leistungen entbunden zu werden, einen enormen Beamtenapparat voraussetzt. Wenn dem nicht so wäre, frage ich mich, wer das kontrolliert und wie viele unberechtigt in den Genuss solcher «Geschenke» kommen.