Lieber Investor
Wenn sich Juristen ans Werk machen, kommt oft etwas heraus, das der Laie nicht versteht.
Wenn sich Juristen ans Werk machen, kommt oft etwas heraus, das der Laie nicht versteht. So gerade geschehen im Fall von Sulzer. Da beschliesst die Übernahmekommission UEK, dass der – von Sulzer nicht ausgewählte – Grossaktionär Victor F. Vekselberg via seine zwei Beteiligungsvehikel Renova und Everest zusammen mit Sulzer als eine organisierte Gruppe im Sinne des schweizerischen Übernahmerechts zu betrachten sei. Als «Beweismittel» zieht die Kommission das Stillhalteabkommen zwischen Sulzer und Vekselberg herbei.