Abschreibung
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich bedingten Verminderung des Werts von bilanzierten Aktiven durch Herabsetzen des Buchwerts zulasten der Jahresrechnung oder – in speziellen Fällen – des Eigenkapitals.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktienrückkauf
Unternehmen dürfen eigene Aktien erwerben, wenn ein dem Anschaffungswert entsprechender Betrag als frei verfügbare Reserven vorhanden ist und der gesamte Nennwert der erworbenen Aktien 10% des Aktienkapitals nicht übersteigt. Gilt als Massnahme gegen Übernahmen, die mit einer guten Corporate Governance vereinbar ist.
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Benchmark
Messlatte oder Referenzgrösse, die mit Blick auf die Entwicklung der Performance als Vergleichsgrösse herangezogen wird (beispielsweise ein Aktienindex).
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Fusion
Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Gemäss Schweizer Aktienrecht geschieht dies entweder durch Absorption (Annexion) oder durch Kombination (Verschmelzung durch Neubildung eines Unternehmens).
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Gewinn pro Aktie
Wichtige Kennzahl zur Aktienbewertung , die sich aus dem Unternehmensgewinn dividiert durch die Anzahl ausstehender Aktien berechnet. Gemäss IFRS ist der Gewinn pro Aktie auf Basis der im Jahresverlauf durchschnittlich umlaufenden Titel (ohne Titel im Eigenbesitz) zu ermitteln.
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Goodwill
Differenz zwischen Börsenkapitalisierung bzw. Verkaufspreis eines Unternehmens und seinem nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Eigenkapital . Der Goodwill drückt die nicht buchhalterisch erfassten Werte wie Marktposition, Patente oder Wachstumsmöglichkeiten aus, für die in Haussephasen oft zu hohe Preise bezahlt werden. Der Goodwill darf gemäss dem Rechnungslegungsstandard IFRS nicht mehr über eine bestimmte Zeitdauer abgeschrieben werden, sondern ist regelmässig auf seine Werthaltigkeit zu überprüfen. Im Falle von Wertminderungen ist eine Sonderabschreibung vorzunehmen. Die Richtlinien Swiss Gaap Fer gewähren dem Unternehmen dagegen die Möglichkeit, mit der Erstkonsolidierung einer Akquisition den erworbenen Goodwill erfolgsneutral durch Verrechnung mit dem Eigenkapital abzuschreiben.
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Produktivität
In den meisten Ländervergleichen wird sie mit der Arbeitsproduktivität gleichgesetzt, also der Wirtschaftsleistung pro Arbeitskraft bzw. BIP pro geleistete Arbeitsstunde. Ein breiter gefasstes Konzept, das auch andere Input-Faktoren, wie den Kapitaleinsatz, berücksichtigt, ist die Multi Factor Productivity.
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Streubesitz
Entspricht dem Anteil des Börsenwerts, der an der Börse gehandelt wird. Als nicht flottant gelten Titel, die nicht kotiert sind, und solche, die von den Aktionären aus besonderen Motiven langfristig gehalten werden. Beteiligungen über 5% werden in der Regel nicht dem Streubesitz zugerechnet. Gewichtungskriterium in der Aktienindexberechnung .
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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