Neues Kartellgesetz funktioniert
Ein klarer Fall von Absprachen findet ein Ende: Jahrelang hat im Tessin ein Kartell das Geschäft im Strassenbelagsbau unter sich aufgeteilt.
Ein klarer Fall von Absprachen findet ein Ende: Jahrelang hat im Tessin ein Kartell das Geschäft im Strassenbelagsbau unter sich aufgeteilt. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die zugrundeliegenden Absprachen in ihrer Verfügung vom 19.November für gesetzeswidrig erklärt. Die Untersuchung hat ergeben, dass sich 17 der 18 Strassenbelagsfirmen des Kantons Tessin in einer Konvention abgesprochen hatten. In wöchentlichen Sitzungen haben die Unternehmen Aufträge von der öffentlichen Hand wie auch von Privaten unter sich aufgeteilt und die Marktanteile bis auf die zweite Stelle nach dem Komma fixiert. Resultat waren überhöhte Preise zulasten der öffentlichen Hand und der privaten Kunden. - Die Weko kann das Kartell allerdings nicht büssen, weil es sich selbst aufgelöst hat. Mit Blick auf die Einführung des revidierten, verschärften Kartellgesetzes erkannten die Unternehmen, dass sie eine hohe Busse zu gewärtigen hätten, und lösten ihre Konvention rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist (31.März 2005) auf. In der Tat hätte das Kartell gemäss Weko eine Busse von gesamthaft rund 30 Mio. Fr. gewärtigen müssen. Wie die Kommission an ihrer Herbstpressekonferenz weiter darlegte, sind die Preise seit der Auflösung des Kartells rund 30% gesunken – mit anderen Worten: Der Fall bietet ein Musterbeispiel einer Kartellrente. Die Weko versteht ihr Vorgehen auch als Signal im Kampf gegen Submissionskartelle. Involvierte Unternehmen sollten wissen, welches finanzielle Risiko sie mit solchen Absprachen eingehen. - Im Unterschied zum Submissionskartell fällt das Vorgehen der Weko zu den Vertikalabsprachen aus. Die mehrmals kritisierte Regelung tritt nun auf den 1.Januar 2008 in Kraft. Gemäss Weko bringt die Norm eine Annäherung an die Rechtsprechung in der EU. Demnach sind Vertikalabsprachen, die eine Preisbindung oder einen absoluten Gebietsschutz vorsehen, vermutungsweise wettbewerbsbeschränkend und damit verboten. Sie können nicht einmal durch funktionierenden Interbrand-Wettbewerb (Wettbewerb zwischen verschiedenen Marken) kompensiert werden. Dies, obwohl Weko-Präsident Walter Stoffel einräumte, dass Interbrand-Wettbewerb sehr intensiv sein und die Wirkung von vertikalen Absprachen überwiegen kann. Die Bekanntmachung dürfte im schlimmsten Fall zu neuen, unnötigen Regulierungen führen.PM