Abgeltungssteuer
Quellensteuer für ausländische Kunden von Schweizer Banken, nach deren Bezahlung die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Mit der Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer, die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.) anfällt, abgegolten. Die Anonymität des Bankkunden bleibt gewahrt (vgl. Bankgeheimnis ). Die Höhe der Steuer hängt vom jeweiligen Land ab, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen wurde. Unversteuerte Altgelder sollen mit einer einmaligen Steuer abgegolten (regularisiert) werden.
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Barriere
Kursschwelle in strukturierten Produkten oder Barrier-Optionen. Wenn der Basiswert während der Laufzeit ein bestimmtes Kursniveau erreicht, über- oder unterschreitet, ändert sich im strukturierten Produkt das Auszahlungsprofil, in der Barrier-Option entsteht oder verfällt das Optionsrecht.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Call
1. Option , die den Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im Voraus festgelegten Ausübungspreis bis zu (amerikanisch ) oder an (europäisch ) einem bestimmten Termin zu erwerben (Long Call ). Auf der Gegenseite steht der Verkäufer der Option (Short Call ). 2. Berechtigt den Emittenten zur Kündigung von Obligationen .
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Diversifikation
Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlagekategorien. Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken verringert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das systematische Risiko trägt.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Dividendenpolitik
Vom VR definierte Vorgaben, nach denen sich die Dividendenausschüttung richtet. Eine Vorgabe kann sein, zwischen 25 und 40% des Gewinns (Gewinnausschüttungsquote ) als Dividende auszuzahlen (was heute üblich ist). Der VR kann jedoch auch darauf abzielen, möglichst immer, also über Konjunkturzyklen hinweg, eine Dividende auszuschütten – dann wird er in sehr guten Jahren die Dividende weniger erhöhen, um so Mittel für die Ausschüttung in schlechteren Zeiten bereitzuhaben. Die ertragsabhängige und die konstante (oder eine Mischform) sind die häufigsten Arten von Dividendenpolitik. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die keine Dividende auszahlen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesellschaft schnell wächst und den Gewinn umgehend in den Weiterausbau investiert.
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Finanzplatz
Knotenpunkt des Geld- und Kapitalverkehrs. Akteure auf dem Finanzplatz sind Banken, Versicherungen, Pensionskassen und andere institutionelle Investoren. Eine spezielle Rolle spielen die Offshore-Finanzplätze.
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Gegenparteirisiko
Verlust, den eine Partei im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners erleiden würde (Kreditrisiko). Beispiele: Banken untereinander im Geldmarkt , Käufer von Obligationen oder strukturierten Produkten und Emittent .
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Grossbanken
In der Schweiz UBS und Credit Suisse. Sie sind mit einem Anteil von 50% an der Bilanzsumme und 75% an der Börsenkapitalisierung aller Schweizer Bankaktien die bedeutendste Bankengruppe. Auch international gehören sie zu den grössten Banken.
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IPO
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Konsolidierung
Die Bilanzen und die Erfolgsrechnungen der Tochtergesellschaften werden in einer gemeinsamen Konzernrechnung nach einheitlichen Kriterien (IFRS , Swiss Gaap Fer , US-Gaap ) zusammengefasst.
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Kundengelder
Setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform, den übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden (Kontokorrentkonten, Festgelder ) und den Kassenobligationen .
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Mifid
2007 in Kraft getretene EU-Finanzmarktrichtlinie. Ziel ist die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte. Im Rahmen der Direktive wurde der Anlegerschutz ausgebaut. Die Artikel zur «Appropriateness» sollen den massgeschneiderten Schutz, den die Anleger aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse zur Beurteilung potenzieller Anlagerisiken benötigen, sicherstellen. «Suitability» umfasst die Pflicht des Finanzdienstleisters, dem Kunden für ihn geeignete Finanzinstrumente zu empfehlen. Kundengerichtete Informationen, einschliesslich Marketing-Mitteilungen, müssen redlich sowie eindeutig sein. Der Abschnitt «Best Execution» verpflichtet Dienstleister dazu, Aufträge möglichst kundengünstig zu bearbeiten und auszuführen. Mifid regelt zusätzlich Zulassung und Ausübung der Tätigkeit von Finanzdienstleistern, ebenso die Markttransparenz und -integrität sowie die Aufsicht. Obschon Mifid in der Schweiz nicht gilt, unterliegen ihr Schweizer Institute, falls sie Wertschriftenaufträge an der SIX für EU-Kunden abwickeln bzw. Filialen in der EU betreiben.
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PS
Wertpapier , das einen Anteil am Partizipationskapital eines Unternehmens verkörpert. Die auf den Namen oder den Inhaber lautenden PS werden wie Aktien gegen Einlage ausgegeben. PS umfassen gewisse gesetzlich garantierte Mindestrechte (v. a. Vermögensrechte), jedoch kein Stimmrecht. Das wichtigste Beispiel in der Schweiz: Lindt & Sprüngli.
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Private Banking
Umfasst die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung für eine internationale Privatkundschaft. Das Private Banking wird ergänzt durch das Geschäft mit institutionellen Anlagekunden.
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Put
1. Option , die den Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis ) bis zu (amerikanisch ) oder an (europäisch ) einem bestimmten Termin zu verkaufen (Long Put ). Auf der Gegenseite steht der Verkäufer der Option (Short Put ). 2. Berechtigt den Anleger zur Kündigung von Obligationen .
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Spekulation
Tätigkeit, die darauf ausgerichtet ist, aus einer erwarteten Marktveränderung Nutzen zu ziehen. Im engeren Sinne umfasst die Spekulation Geschäfte, bei denen hohe Gewinn- und Verlustrisiken eingegangen werden.
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Volatilität
Kursschwankungen eines Basiswerts (vgl. historische Volatilität , implizite Volatilität , Vega , Volatilitätsanalyse , Volatilitätsindex ).
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