nicht in die Verfassung
Entgegen einem ersten Entscheid im Dezember 2003 will der Nationalrat das Bankgeheimnis nicht in der Bundesverfassung festgeschrieben wissen.
Entgegen einem ersten Entscheid im Dezember 2003 will der Nationalrat das Bankgeheimnis nicht in der Bundesverfassung festgeschrieben wissen. Das Plenum folgte am Dienstag dem Antrag der Wirtschaftskommission, die der Überzeugung ist, dass das Bankgeheimnis als Teil des Persönlichkeitsschutzes bereits durch die Verfassung abgedeckt ist. Mit 112 zu 43 Stimmen wurde am Dienstag eine entsprechende Initiative der SVP-Fraktion abgeschrieben, nachdem diesem Vorstoss vor mehr als zwei Jahren – und vor Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU – noch mit 113 zu 69 zugestimmt worden war. Mit 114 zu 48 Stimmen lehnt der Nationalrat nun in der gleichen Sache und im Gegensatz zum Ständerat auch die Standesinitiativen der Kantone Aargau, Tessin, Genf und Basel-Landschaft ab.