Ohne den Staat
In den jüngsten Unternehmensskandalen im In- wie im Ausland fiel auch auf die Revisionsgesellschaften ein schiefes Licht.
In den jüngsten Unternehmensskandalen im In- wie im Ausland fiel auch auf die Revisionsgesellschaften ein schiefes Licht. Sie, die alles über die betroffenen Unternehmen wissen (sollten), wurden mit der Frage konfrontiert, warum sie die Probleme nicht erkannt und rechtzeitig Alarm geschlagen hätten. Die Qualität und Unabhängigkeit der Revisorate wurde in Frage gestellt. Da es sich um spektakuläre Fälle handelte, erstaunt es nicht, dass sich die Politiker der Sache angenommen haben. So wird der Nationalrat Mitte kommender Woche eine parlamentarische Initiative des SP-Vertreters Rudolf Strahm behandeln, die die Unabhängigkeit des Revisorats im Gesellschaftsrecht fordert. Strahm rennt insofern offene Türen ein, als entsprechende Revisionsarbeiten im Gang sind. Der Initiant verlangt zwei neue Gebote: Das Entflechtungsgebot soll sicherstellen, dass die Revisionsgesellschaft neben dem Revisorat für das betreffende Unternehmen keine anderen Beratungsmandate wahrnimmt. Das Rotationsgebot schreibt vor, dass die Revisionsgesellschaft in einem bestimmten zeitlichen Turnus gewechselt werden muss. Die vorberatende Kommission empfahl mit Stichentscheid der Präsidentin (SP), der Initiative Folge zu geben. Während das Entflechtungsgebot weniger Probleme stellen dürfte und zum Teil erfüllt ist – die grossen Prüfungsfirmen haben sich von der Beratung vorab im Bereich der Informatik getrennt oder sind auf dem Wege dazu –, ist das Rotationsgebot problematisch. Erstens stellt es die Revisionsgesellschaften vor Kapazitätsprobleme. Die Revision eines kotierten Konzerns ist aufwendig und setzt viel unternehmens- und branchenspezifisches Know-how voraus. Wenn, wie vorgeschlagen, ein Turnus von drei Jahren fixiert wird, stellen die sich ergebenden häufigen Wechsel die Revisionsgesellschaften vor fast unlösbare Probleme. Zweitens bedeutet das Gebot einen staatlichen Eingriff in die Wirtschaft, besonders dann, wenn die Revisionsgesellschaft vom Staat bestimmt würde. Der Staat verfügt nicht über die Kompetenz, in diesem Geschäft aktiv zu werden. Die Revision muss privatwirtschaftlich mit dem Wettbewerb als Kontrollmechanismus organisiert bleiben. Es lassen sich auf marktwirtschaftlicher Basis Bedingungen formulieren, die einen Missbrauch verhindern. Peter Morf - Redaktor