Peach Property: UEK entscheidet zugunsten der Grossaktionärin
Obwohl Ares mehr als ein Drittel an der Immobilienfirma hält, muss sie laut Übernahmekommission kein öffentliches Kaufgebot vorlegen.

Ares hatte eine Ausnahme bei der UEK beantragt mit der Begründung, dass die Überschreitung des Schwellenwerts von einem Drittel nur vorübergehender Natur sei.
Bild: Alessandro Della Bella/Keystone
(AWP) Bei der Immobiliengesellschaft Peach Property muss Grossaktionärin Ares Management den übrigen Aktionären kein öffentliches Kaufgebot vorlegen, obwohl Ares die Beteiligungsschwelle von einem Drittel überschritten hat. Dies hat die Übernahmekommission UEK entschieden, wie Peach Property am Mittwochabend bekannt gab.