Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Anlagestiftung
Der Bundesaufsicht unterstellte, steuerbefreite Stiftung zur Durchführung der Kapitalanlage von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ähnlich den Anlagefonds haben die Personalvorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, Ansprüche an den Teilvermögen (Anlagefonds) zu kaufen oder zu verkaufen.
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Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Bezugsrecht
Recht des Aktionärs und des Partizipanten zum Bezug neuer Aktien, Partizipationsscheine oder Wandler, meist in Form eines bestimmten Coupons der Aktie oder des Partizipationsscheins.
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EV
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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Fonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Institutionelle Anleger
Investoren mit erheblichem, meist kontinuierlichem Anlagebedarf wie Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Anlagefonds , Investmentbanken und Hedge Funds . Da sie umfangreiche Vermögen verwalten, können sie grössere Pakete von Aktien einzelner Unternehmen kaufen und damit an der GV Einfluss auf die Geschäftsleitung ausüben oder unter Umständen den Kurs von weniger liquiden Aktien beeinflussen (vgl. Privatinvestoren ).
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Klumpenrisiko
Ausfallrisiko, das die Tragfähigkeit einer Bank übersteigt. Dazu zählen die übermässige Kreditgewährung an einen einzelnen Bankkunden (Aktivklumpenrisiko) oder die Gefahr eines massiven Liquiditätsabflusses durch die Verlagerung von vielen Kleingläubigern zu wenigen, institutionellen Investoren (Passivklumpenrisiko).
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Nachschuss
Summe zur Erhöhung der Deckung von Futures , wenn ihr Kurswert unter eine bestimmte Grenze (Maintenance Margin ) gesunken ist.
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Obligationenrecht
Fünfter Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Im OR werden die allgemeinen Grundlagen des Schuldrechts, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Normen zum Gesellschaftsrecht, diejenigen zu Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännischer Buchführung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierrechts geregelt. Für AG sind Art. 620 bis 763 entscheidend, für Aktien und Obligationen Art. 965 bis 1186. Das OR ist 1912 gleichzeitig mit dem ZGB in Kraft getreten.
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Option
Das Recht – nicht aber die Pflicht –, innerhalb einer bestimmten Zeit (Laufzeit ) eine feste Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus fixierten Ausübungspreis zu kaufen (Call ) oder zu verkaufen (Put ). Für dieses Recht zahlt der Optionär dem Verkäufer der Option eine Optionsprämie . Optionen können individuell zwischen den Parteien (OTC-Option ), in einem Warrant verbrieft oder an Terminbörsen gehandelt werden.
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Risiko
In der Finanzmarkttheorie wird das Risiko einer Anlage an den Ertragsschwankungen gemessen. Risiko und Ertrag stehen theoretisch in einem direkten Zusammenhang: Je höher das eingegangene Risiko ist, desto grösser sollte längerfristig der Ertrag der entsprechenden Anlage ausfallen (vgl. Risikomanagement ).
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