Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktientausch
Möglichkeit für Unternehmensübernahmen oder -beteiligungen. Dabei werden eigene Aktien als Zahlungsmittel eingesetzt. Die AG, die beabsichtigt, sich am fremden Unternehmen zu beteiligen, bietet den Aktionären des Übernahmeobjekts eigene Aktien zum Tausch gegen Anteile an dem fremden Unternehmen an. Darüber hinaus können zwei oder mehrere Gesellschaften Anteile untereinander austauschen, um Kreuzbeteiligungen aufzubauen.
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Aufpreis
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert überschreitet. Gegenteil: Abschlag.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Kapitalverwässerung
Verminderung des Werts der bereits im Umlauf befindlichen Aktien als Folge der Emission neuer Titel. Soll eine Verwässerung vermieden werden, hat der Emissionspreis dem inneren Wert zu entsprechen.
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Kotierung
Zulassung von Effekten an der SIX . Wird durch die Zulassungsstelle geprüft. Im Kotierungsreglement sind die Voraussetzungen, die Publizitätspflichten und das Verfahren für die Kotierung geregelt.
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Prämie
1. Optionspreis , der vom Käufer einer Option an den Schreiber bezahlt wird. 2. Gibt an, um wie viel Prozent der Kurs des Basiswerts steigen muss, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Die Prämie zeigt, um wie viel Prozent ein Basiswert bei Kauf und Ausübung einer Option teurer wäre als mit dem direkten Erwerb der Aktie. 3. Wandelprämie .
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SIX
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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Squeeze-out
Wer in einem Übernahmeangebot 98% der Aktien erreicht, kann gemäss Börsengesetz die restlichen unwilligen Aktionäre ausschliessen, indem ihre Wertpapiere für kraftlos erklärt werden.
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