plant nennwertlose Aktie
Erst im Mai ist der Mindestnennwert für Aktien in der Schweiz auf 1 Rp.
Erst im Mai ist der Mindestnennwert für Aktien in der Schweiz auf 1 Rp. reduziert worden. Nun will der Bundesrat schon im Sommer 2002 einen Gesetzentwurf für eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung schicken, der den Übergang zur nennwertlosen Aktie bringen soll. Vorgesehen ist die Einführung der so genannten unechten nennwertlosen Aktie. Dabei bleibt ein festes Aktienkapital bestehen, womit sich rechnerisch weiterhin ein Aktiennennwert ermitteln lässt. Es soll zudem ein Kapitalband eingeführt werden, in welchem der VR das Gesellschaftskapital rasch anpassen kann. Die unechte Namenaktie entspricht der 2. EU-Richtlinie, welche die Fixierung eines Grundkapitals für Aktiengesellschaften vorschreibt. Die echte nennwertlose Aktie, wie sie zum Teil in den USA existiert, würde eine Aufhebung des Grundkapitals bedingen.