Abschlag
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert unterschreitet. Gegenteil: Aufgeld.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsenwert
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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EU
Supranationale Organisation (früher Europäische Gemeinschaft), in der 27 europäische Staaten zusammengeschlossen sind. Pfeiler ist die wirtschaftliche Integration. Die wichtigsten Errungenschaften sind der Binnenmarkt und der Euro .
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Nominalwert
1. Der auf Obligationen angegebene Forderungsbetrag. Der Kurswert ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, weshalb der Marktwert auf (pari ), über oder unter dem Nominalwert liegen kann. 2. Betrag des Basiswerts, auf den sich ein Futures definitionsgemäss bezieht. Ausstehende Nominalbeträge liefern wichtige Informationen über die Struktur des Derivatmarktes. Der Kapitaleinsatz für den Futures ist bedeutend geringer, als er für den Kauf des Basiswerts wäre (Hebelwirkung ). 3. Nennwert .
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Unternehmenswert
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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Wandelanleihe
Ist mit einem Wandelrecht ausgestattet, das den Gläubiger berechtigt, die Obligation zu einem im Voraus bestimmten Verhältnis in Aktien des betreffenden Unternehmens umzuwandeln. Das Wandelrecht ist anders als bei der Optionsanleihe untrennbar mit der Anleihe verbunden. Nach der Wandlung geht die Obligation unter. Sonderformen sind die Zwangswandelanleihe und die Umtauschanleihe .
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