Abschlag
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert unterschreitet. Gegenteil: Aufgeld.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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BIP
Wertschöpfung einer Volkswirtschaft . Die Entwicklung des BIP ist eine wichtige Einflussgrösse für die Gewinne der Unternehmen sowie das Zinsniveau und dadurch indirekt für Aktien und Obligationen .
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Bonus
1. Erfolgsabhängige Ausschüttung an die Mitarbeiter, vor allem an die oberen Hierarchiestufen (VR , Geschäftsleitung ). Die Ausgestaltung ist ein wichtiges Element der Corporate Governance . 2. Ausserordentliche Ertragsausschüttung eines Unternehmens über die ordentliche Dividende hinaus, z. B. als Jubiläumsbonus. Auch Zusatzdividende genannt.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Geschäftsbericht
Enthält ausser der Bilanz und der Erfolgsrechnung Informationen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc.
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MBS
Mit Hypotheken hinterlegte Anleihen. Banken, die Immobilienkredite ausgeben, behalten sie nicht in der eigenen Bilanz, sondern reichen sie an eine Grossbank oder an spezialisierte Finanzinstitute weiter. MBS gehören in die Kategorie der ABS .
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Mehrzuteilungsoption
Vereinbarung im Emissionsgeschäft , wonach der Federführer innerhalb einer bestimmten Periode berechtigt ist, seine Short-Position über die Ausübung des Greenshoe einzudecken. Der Federführer wird den Greenshoe dann ausüben (also zusätzliche neue Titel zuteilen), wenn sich die Emission über pari entwickelt. Andernfalls deckt er seine Short-Position kursunterstützend am Markt.
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Rohstoffe
Werden in der Regel standardisiert und auf Termin (vgl. Futures ) gehandelt. Die Palette reicht von Edelmetallen über Basismetalle , Getreide und Ölsaaten , Soft Commodities und Fleisch sowie Milch bis zu Energie.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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