Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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EV
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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Ebit
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Ebitda
Ebit (Earnings before Interest and Taxes): Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Ebita: Ebit vor Goodwillabschreibung.
Ebitda (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Betriebsgewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen.
Diese drei Varianten des Betriebsergebnisses zeigen die operative Ertragskraft besser auf als der publizierte Nettogewinn. Dieser kann ohne betriebliche Ursachen je nach Rechnungslegungsstandard, Beitrag des Finanzergebnisses (Zinsen in obigen Definitionen) und Steuerbelastung stark variieren. Nicht weitergeführte Aktivitäten werden meist aus dem betrieblichen Ergebnis herausgerechnet und fliessen als Ergebnis aufgegebener Tätigkeiten in das Nettoergebnis ein. Anderseits werden ausserordentliche Aufwendungen für Restrukturierungen oder Wertberichtigungen berücksichtigt, sofern sie betrieblich bedingt sind.
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Fed
US-Zentralbanksystem, dem die zwölf Federal Reserve Banks angeschlossen sind. An der Spitze steht das Direktorium (Board) in Washington, das auch die Mehrheit im Offenmarktausschuss stellt, in dem über die Geldpolitik entschieden wird.
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Greenshoe
Vereinbarung im Emissionsgeschäft , wonach der Federführer innerhalb einer bestimmten Periode berechtigt ist, seine Short-Position über die Ausübung des Greenshoe einzudecken. Der Federführer wird den Greenshoe dann ausüben (also zusätzliche neue Titel zuteilen), wenn sich die Emission über pari entwickelt. Andernfalls deckt er seine Short-Position kursunterstützend am Markt.
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IPO
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Mehrzuteilungsoption
Vereinbarung im Emissionsgeschäft , wonach der Federführer innerhalb einer bestimmten Periode berechtigt ist, seine Short-Position über die Ausübung des Greenshoe einzudecken. Der Federführer wird den Greenshoe dann ausüben (also zusätzliche neue Titel zuteilen), wenn sich die Emission über pari entwickelt. Andernfalls deckt er seine Short-Position kursunterstützend am Markt.
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Namenaktie
Aktie , die auf den Namen lautet und deren Eigentümer im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist (vgl. Inhaberaktie ).
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SIX
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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Unternehmenswert
Wird berechnet, indem zum Börsenwert die Nettoverschuldung addiert bzw. die Netto-Cash-Position davon subtrahiert wird, und ist vor allem bei Unternehmensübernahmen von Bedeutung.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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