soll auf 2% sinken
Der Bundesrat schliesst sich der beratenden BVG-Kommission an, die vorschlägt, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 2% zu senken (vgl.
Der Bundesrat schliesst sich der beratenden BVG-Kommission an, die vorschlägt, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 2% zu senken (vgl. FuW Nr.41 vom 24.Mai). Die Kommission stützte sich bei ihrem Entscheid auf die Rendite der Bundesobligationen, die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen sowie die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Der Bundesrat unterbreitet den Vorschlag einer Reduktion auf 2% den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte zur Konsultation. Der definitive Entscheid wird Anfang September fallen, die neue Regelung auf den 1.Januar 2004 in Kraft treten. Wenn sich an den Finanzmärkten keine grundsätzliche Änderung ergibt, erscheint eine Reduktion auf 2% als sehr wahrscheinlich.